Der ausschlaggebende Aspekt zwischen der Selbstbezeichnung "hörgeschädigt" oder der Selbstdefinition "gehörlos" liegt in der Nutzung der Sprache.
Der Begriff hörgeschädigt, der eigentlich als Oberbegriff alle Hörschädigungen von leichter Schwerhörigkeit bis hin zur absoluten Taubheit beschreibt, wird zumeist von den Menschen genutzt, die noch in Lautsprache kommunizieren.
Findet üblicherweise eine Kommunikation in der deutschen Gebärdensprache statt oder ist sie einzig mögliche Kommunikationsform, bezeichnen sich die Menschen in der Regel als gehörlos.
Die Selbstdefinition "gehörlos" kann auch für sogenannte resthörige Menschen (Hörgeschädigte), die die Gebärdensprache als "ihre" Sprache bezeichnen, gewählt werden.
Obwohl Gehörlose sich teilweise nicht als Behinderte, sondern als Sprachminderheit verstehen, lässt sich unseres Erachtens die Nutzung der Gebärdensprache nicht mit der Nutzung einer anderen Lautsprache (beispielsweise Englisch) vergleichen. Vielmehr ist das Fehlen einer Lautsprachkompetenz verknüpft mit einer Lebensrealität, die sich von der Lebensrealität Hörender (egal welcher Lautsprache) gravierend unterscheidet.
Wenn der Hörsinn fehlt, fehlt die Möglichkeit zur Kommunikation in der lautsprachlich orientierten Welt.
"Nicht sehen trennt von den Dingen, nicht hören trennt von den Menschen" lautet das berühmte Zitat der taub-blinden Helen Keller (1880 - 1968)
Die fehlende Möglichkeit zur Kommunikation prägt das Leben vieler Gehörloser und stark Hörgeschädigter, denn
Gehörlose brauchen Menschen, die sie in ihrer Sprache fachkompetent beraten und begleiten können, aus diesem Grund haben wir mit Hilfe von Spenden und einer Starthilfeförderung der Aktion Mensch eine spezielle Fachberatungsstelle für Gehörlose aufgebaut.
In Deutschland werden ca. 0,2 % der Menschen als gehörlos bezeichnet. Für die Hansestadt Bremen sind dies in Zahlen etwa 1100, für das Land Bremen etwa 1300 Menschen.