Hand zu Hand e.V.
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Hand zu Hand e.V. ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Spendenquittungen werden selbstverständlich zugesandt.
Öffentliche Mittel bekommt der Verein nicht.
Wir sind wegen Förderung der freien Wohlfahrtspflege, sowie wegen der Förderung Behinderter als gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienend nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bremen Mitte; Steuer - Nr. 71 - 608/ 07355 vom 27.März 2009 anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege/Förderung von Behinderten im Sinne der Anlage 1 - zu § 48 Abs. 2, Abschnitt A Nr. 6 und 7 Einkommenssteuer - Durchführungsverordnung verwendet wird.
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