Der Begriff Hörgeschädigt ist ein Oberbegriff, der alle Hörschädigungen von leichter Schwerhörigkeit bis hin zur absoluten Taubheit beschreibt. Als Selbstbezeichnung wird er zumeist von den Menschen genutzt, die in Lautsprache kommunizieren.
Findet üblicherweise eine Kommunikation in der deutschen Gebärdensprache statt oder ist sie die überwiegende oder gar einzig mögliche Kommunikationsform, bezeichnen sich die Menschen in der Regel als gehörlos.
Schwerhörige oder Hörgeschädigte, die im direkten Gespräch die Lautsprache gut verstehen, können sich bei vielen Problemen an hörende Fachleute wenden. Manchmal ist es aber peinlich, mehr als einmal nachzufragen, wenn ein Satz nicht verstanden wurde.
Auch ist vielen hörenden Beratenden nicht bekannt, dass beispielsweise
Dann ist es wohltuend mit Menschen zu sprechen, die um die spezielle Situation von Hörgeschädigten wissen und auf diese eingehen können.
Die psychosoziale Beratungsstelle des Vereins Hand zu Hand e.V. ist offen für alle Hörgeschädigten und stellt sich auf die bevorzugte Kommunikationsvariante ihres ratsuchenden Gegenübers ein.